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Straface Elektrotechnik

GmbH & Co. KG

Qualität ist unser Ziel, fachliche Kompetenz schnell und zuverlässig umzusetzen.

Wir bieten Ihnen an:  

  • kostenlose Beratung
  • Angebotserstellung
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  • Projektierung und Ausführung von:
     

     

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Photovoltaikanlage = Solarstromanlage

Ist ein Kraftwerk das mit Hilfe von Solarzellen ein Teil der Sonnenstrahlen in elektrischen Strom umwandelt. Dieser kann direkt genutzt, in das öffentliche Stromnetz eingespeist oder in Batterien gespeichert werden.

 

  

          

Eine interessante Investitionsmöglichkeit, ergibt sich für den privaten und den gewerblichen Betreibern über das Erneuerbaren Energien Gesetz, welches die Einspeisevergütung mit einer Laufzeit von 20 Jahren regelt.

 

 

Arbeiten an einer Photovoltaikanlage 

 

Aufbau der Solarzellen   photovoltaik_bearbeitet-1.jpg.original
Weckselrichter  
     

 

 
Förderung von Photovoltaikanlagen

So werden Ihre Energieeffizienzmaßnahmen unterstützt.

Wer als Eigentümer, Vermieter oder Käufer von Wohnimmobilien Investitionen zum Energiesparen oder zum Einsatz erneuerbarer Energien tätigt, kann in vielen Fällen neben den klassischen Finanzierungsmöglichkeiten durch Banken und Bausparkassen eine Reihe attraktiver Förderprogramme in Anspruch nehmen.

energiewelt.de bietet die umfangreichste und aktuellste Fördermittelsuche Deutschlands für alle Vorhaben in den Bereichen Energiesparen, Bauen und Modernisieren. Dort finden Sie alle Förderangebote von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern.

Förderprogramm
Förderung Antragsstelle

Erneuerbare Energien
Gesetz – EEG 2009


- PV-Anlagen an oder auf Gebäuden:

Anlagengröße ab 01.07.2010 ab 01.10.2010
bis 30 kWp 34,05 Ct/kWh 33,03 Ct/kWh
über 30 kWp bis 100 kWp 32,39 Ct/kWh 31,42 Ct/kWh
über 100 kWp bis 1 MWp 30,65 Ct/kWh 29,73 Ct/kWh
über 1 MWp 25,55 Ct/kWh 24,79 Ct/kWh








Vergütung wird durch denStromnetzbetreiber gezahlt

 

- PV-Anlagen auf versiegelten und Konversionsflächen (Brachflächen):

ab 01.07.2010 ab 01.10.2010
26,15 Ct/kWh 25,37 Ct/kWh




 

- PV-Anlagen auf sonstigen Freiflächen:
z.B. Gewerbeflächen oder Flächen längs von Autobahnen oder Schienenwegen

ab 01.07.2010 ab 01.10.2010
25,02 Ct/kWh 24,26 Ct/kWh




- PV-Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen:
- Keine Förderung, wenn die Anlage nach dem 01.07.2010 in Betrieb geht.
- Ausnahme (Förderung 28,34 Ct/kWh) wenn:
Die Anlage ist vor dem 25.03.2010 in einem Bebauungsplan beschlossen worden und die geplante Anlage muss bis zum 31.12.2010 in Betrieb genommen werden.

- PV-Anlagen mit „Eigenverbrauch“

Stromanteil ab 01.07.2010

Anlagengröße bis 30 % über 30 %
bis 30 kWp 17,67 Ct/kWh 22,05 Ct/kWh
>  30 kWp bis 100 kWp 16,01 Ct/kWh 20,39 Ct/kWh
> 100 kWp bis 500 kWp 14,27 Ct/kWh 18,65 Ct/kWh

 

 

 


 

Stromanteil ab 01.10.2010

Anlagengröße bis 30 % über 30 %
bis 30 kWp 16,65 Ct/kWh 21,03 Ct/kWh
>  30 kWp bis 100 kWp 15,04 Ct/kWh 19,42 Ct/kWh
> 100 kWp bis 500 kWp 13,35 Ct/kWh 17,73 Ct/kWh

 

 

 

 

KfW-Programm
„Erneuerbare Energien“,
Kreditanstalt für
Wiederaufbau,
(Pr-Nr. 270, 271)
Zinsverbilligtes Darlehen
  • Maximal 10 Mio. €,
  • Zinssatz bonitätsabhängig, auch bei Privatpersonen
  • Laufzeit 5, 10 oder 20 Jahre;
  • 1 bis 3 Jahre tilgungsfrei je nach Laufzeit;
  • Sondertilgung jederzeit in beliebiger Höhe möglich.







Banken und Sparkassen
Weitere Informationen:
- Merkblätter
www.kfw-mittelstandsbank.de
„Merkblätter“
„... Erneuerbare Energien 270, 271)
- Alle aktuellen Zinssätze
www.kfw-mittelstandsbank.de
„Alle Zinssätze“
progres.nrw
Programmbereich
Markteinführung,
NRW
Wirtschaftsministerium
500 €/kWp Zuschuss für sog. Multiplikator-Anlagen
  • Photovoltaikanlagen mit Netzanbindung zwischen 2 und 10 kWp
  • In Passivhäusern und sogenannten 3-Liter-Häusern ab einer Mindestleistung
    von 1 kWp.
  • Unter Multiplikatoranlagen werden folgende Anlagen verstanden:
    + Anlagen auf/an Passivhäusern, Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, kirchlichen, sozialen oder karitativen Einrichtungen, bzw. gemeinnützigen Vereinen
    + Anlagen im Rahmen des Programms „50 Solarsiedlungen in NRW“
    + PV-Anlagen mit innovativen Systemen zur Ertragssteigerung.
    + Fassadenintegrierte PV-Anlagen
Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW ist nicht zulässig.
Förderanträge können bis zum 14.10.2010 gestellt werden.
Bezirksregierung Arnsberg,
Außenstelle Dortmund
Anträge unter:

- NRW direkt
Tel: 01803 100 110
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
- Bezirksregierung Arnsberg
www.progres.nrw.de
- „Bürger und Verbraucher“
- „Markteinführung“
- „Förderanträge und ...“
     

 

 

Alle Förderprogramme sind miteinander kombinierbar.

Flächenbedarf:
Pro 1 kWP elektrischer Leistung wird eine Fläche von ca. 10 m² benötigt.


Energieertrag pro Jahr:
(Mittelwerte für NRW)

  • Südausrichtung 770 – 840 kWh/kWP
  • Süd-West oder Süd-Ost 720 – 770 kWh/kWP
  • Ost oder West 580 - 630 kWh/kWP
Lebensdauer:
  • > 30 Jahre (empfehlenswert: 20 Jahre Leistungsgarantie in Bezug auf die Module)

Kosten:
  • ab ca. 3.500 € pro kWP bei einer 1 kWP Anlage inkl. Inst.
  • ab ca. 3.000 € pro kWP bei einer 10 kWP Anlage inkl. Inst.

Zusätzliche Kosten:
  • Installationskosten für den Einspeisezähler (100 – 1.200 €)
  • Mietkosten für den Einspeisezähler (15– 40 €)
  • Versicherung (Gebäudeversicherung)

Quellenangabe: www.energieagentur.nrw.de